Steuern und rechtliches im Trading
- TMA Daytrading
- 6. Okt. 2024
- 4 Min. Lesezeit
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Die Nutzung meiner Angaben erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei steuerlichen Angelegenheiten ist es ratsam, immer einen zugelassenen Steuerberater zu konsultieren! Ebenso stellt der Inhalt keine Rechtsberatung dar und spiegelt lediglich meine eigenen Erfahrungen als Trader in Deutschland wider.
Meine Angaben sind für in Deutschland ansässige Trader relevant. Wohnst du in einem anderen Land, informiere dich bitte über die dort geltenden steuerlichen Regelungen.
Welche Steuern fallen im Trading an, und was muss ich beachten?
Grundsätzlich muss man zwischen dem Handel mit Eigenkapital und dem Fremdkapitalhandel (also proprietärem Trading) unterscheiden.
Wichtig: In Deutschland darf man ohne BaFin-Lizenz kein Fremdkapital verwalten
oder traden. Die BaFin-Lizenz wird nur unter Einhaltung strenger Voraussetzungen erteilt und ist für einzelne Trader in der Regel nicht zu bekommen. Daher bezieht sich mein Hinweis auf den Handel über Demokonten, von denen die Trades dann auf ein Echtgeldkonto gespiegelt werden. Wenn dir eine Prop-Firma anbietet, dein Konto in ein Echtgeldkonto umzuwandeln, darfst du das nicht annehmen! Proptrading ist in Deutschland nur über sogenannte Simulations-Konten (Sim-Konten) erlaubt. Achte daher genau auf die Bedingungen, wenn du einen Anbieter auswählst.
Eigenkapitalkonto:
Zum Trading mit Eigenkapital benötigst du keine Gewerbeanmeldung.
Wenn du mit eigenem Kapital handelst, fällt in erster Linie die Kapitalertragsteuer (25 %) an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. die Kirchensteuer.
Handelst du bei einem deutschen Broker, führt dieser die Steuern nach Realisierung des Gewinns automatisch ab. Wenn du z. B. eine Gewinnposition von 100 € schließt, behält der Broker die fälligen Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab. Um den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (steuerfrei) zu nutzen, solltest du bei jedem Broker eine Freistellungsbescheinigung einreichen. Dieser Freibetrag gilt pro Person und kann auf mehrere Broker aufgeteilt werden. Bei Eheleuten wären es also 2.000 € Freibetrag insgesamt.
Am Ende des Jahres kannst du in deiner Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Dafür musst du deine realisierten Gewinne und Verluste dokumentieren. Beachte jedoch die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € pro Jahr (mehr dazu in einem anderen Beitrag). Diese Informationen werden in der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben.
Handelst du hingegen bei einem ausländischen Broker (z. B. in den USA), werden keine Steuern automatisch abgeführt. Dies bringt einen unterjährigen Liquiditätsvorteil, da du die Steuer erst mit der Abgabe der Steuererklärung zahlst. Du musst jedoch alle Transaktionen akribisch dokumentieren und die Verlustverrechnungsbeschränkung beachten, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Wichtig ist auch, dass du den Steuerbetrag bei Fälligkeit zur Verfügung hast.
Fremdkapitalkonto (Proptrading):
In Deutschland ist diese Form des Tradings gewerbepflichtig, da du Dienstleistungen für jemand anderen erbringst und in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Du musst also langfristig – spätestens sobald du profitabel bist und eine Auszahlung erhältst – ein Gewerbe anmelden. Genau genommen müsste man dies bereits mit Beginn der Evaluationsphase tun, da zu diesem Zeitpunkt die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird.
Bei dieser Form des Tradings erbringst du eine Leistung und erhältst eine Provision (Payout) von der Firma. Für diese Summe musst du eine Rechnung stellen, um die Einnahmen korrekt zu verbuchen. (Wie man diese Rechnung erstellt und was dabei zu beachten ist, erläutere ich in einem anderen Beitrag.)
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, stellst du Rechnungen aus. Diese Einnahmen kannst du um Ausgaben (z. B. Internetanschluss, Telefon, PC-Kauf) mindern. Am Ende des Monats erstellst du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), und was dann übrig bleibt, ist der Gewinn (oder Verlust).
Dieser Gewinn wird dann am Jahresende mit deiner Einkommensteuer veranlagt. Das bedeutet, dass dein Gewinn aus dem Proptrading zu deinem ggf. vorhandenen Einkommen aus deinem Hauptberuf hinzugerechnet wird. Auf das gesamte Einkommen zahlst du dann deine Einkommensteuer.
Bis zu einem Gewinn von 24.500 € fällt keine Gewerbesteuer an (Freibetrag). Liegt dein Gewinn darüber, wird Gewerbesteuer fällig. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab und variiert je nach Standort deines Gewerbes.
Solltest du Gewerbesteuer zahlen müssen, kannst du diese bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Je nach persönlichem Steuersatz und Höhe der Gewerbesteuer kann es sein, dass du die Gewerbesteuer vollständig verrechnen kannst – in manchen Fällen jedoch nur teilweise.
Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich am Ende des Jahres nach deinem Einkommen gemäß der Einkommensteuertabelle und deinem persönlichen Steuersatz. In Deutschland liegt der Höchststeuersatz aktuell bei 42 %. Der Spitzensteuersatz beträgt 45 %. Die meisten Steuerpflichtigen haben einen persönlichen Steuersatz zwischen 25 und 40 %.
Steueroptimierung mit Kapitalgesellschaften (GmbH oder vermögensverwaltende GmbH):
Es gibt die Möglichkeit, durch die Gründung einer GmbH oder einer vermögensverwaltenden GmbH Steuern zu optimieren. Allerdings ist spätestens an diesem Punkt eine umfassende Beratung notwendig. Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft kommen zusätzliche Verpflichtungen und finanzielle Aufwände auf dich zu. Meiner Meinung nach rechnet sich das für Anfänger oder bei einem Trading-Gewinn von z. B. 50.000 € pro Jahr meist nicht. Man sollte sich genau überlegen und berechnen, ob sich das lohnt.
Sobald du Geld aus einer Kapitalgesellschaft herausziehst, wird entweder die Lohnsteuer (bei Gehaltsauszahlung) oder die Kapitalertragsteuer (bei Ausschüttung) fällig. Zudem entstehen zusätzliche Geschäftskosten. Ohne Steuerberater ist man in den meisten Fällen aufgrund der doppelten Buchführung, Bilanzierungspflicht und Veröffentlichungspflichten kaum in der Lage, alle Anforderungen zu erfüllen.
Aus meiner Erfahrung als Geschäftsführer einer GmbH in einem anderen Betrieb lohnt sich diese Rechtsform erst, wenn man mehr verdient, als man zum Leben benötigt, plus die Kosten für den Betrieb der Gesellschaft decken kann. Also nicht falsch verstehen, eine Kapitalgesellschafft kann definitiv zur Optimierung der Steuerlast Sinn machen jedoch macht das erst bei einem hohem Ertrag mit entsprechender Steuerlast Sinn. Insbesondere, Wenn man sein Vermögen zusätzlich z.B. mit Immobilieninvestments hebeln möchte.

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